Deutschland hat mit anderen europäischen Ländern wie der Schweiz, Österreich, England und den skandinavischen Ländern die strengste Tierschutz-Gesetzgebung weltweit. Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen. Demnach werden „die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere“ im Artikel 20a GG geschützt. Seit 2015 haben einzelne Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, die Tierschutz-Verbandsklage eingeführt. Durch sie können anerkannte Tierschutzorganisationen stellvertretend für Tiere klagen, um Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu prüfen.
Wenn wir Tiere als fühlende Lebewesen anerkennen, reichen diese Gesetze nicht aus. Aber: Es geht voran! Und die Diskussionen darüber, wie wir Tiere halten, behandeln und schützen sollten, reißen nicht ab. Dies spiegelt sich auch in dem 2022 beschlossenen staatlichen Tierwohl-Label zur Kennzeichnung der Tierhaltung wider, das jedoch vorerst nur bei Schweinefleisch gilt.1
Quellen
1 „Kabinett billigt Tierhaltungskennzeichnung“, in: Tagesschau, 12.10.2022.
Ein Projekt der Bewegung für Radikale Empathie in Kooperation mit O-Team e. V. Mit freundlicher Unterstützung des Kulturamts der Stadt Stuttgart und der Wüstenrot Stiftung.
Realisierungspartner:innen
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