Gut, deine Rechte zu kennen! Die UN-Kinderrechtskonvention gibt es schon seit 1989. Viele Staaten haben sie auch gesetzlich festgeschrieben. Deutschland nahm die Konvention 1992 verbindlich an. Bisher sind die Kinderrechte aber noch nicht im Grundgesetz verankert!
Was genau ist die UN-Kinderrechtskonvention? Grundsätzlich hat jeder Mensch auf der Welt Rechte. Die Vereinten Nationen haben diese Rechte in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zusammengefasst. Kinderrechte sind ganz besondere Rechte, die speziell auf sie zugeschnitten sind. Denn Kinder haben andere Bedürfnisse als Erwachsene. Deshalb beschlossen die Vereinten Nationen 1989 die UN-Kinderrechtskonvention. Nach ihr haben alle Kinder auf der Welt dieselben Rechte.1
Hier findet ihr die 10 Wichtigsten:
1. Gleichheit
Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden. (Artikel 2)
2. Gesundheit
Kinder haben das Recht, gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden. (Artikel 24)
3. Bildung
Kinder haben das Recht, zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. (Artikel 28)
4. Spiel und Freizeit
Kinder haben das Recht, zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein. (Artikel 31)
5. Freie Meinungsäußerung und Beteiligung
Kinder haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. (Artikel 12 und 13)
6. Schutz vor Gewalt
Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. (Artikel 19, 32 und 34)
7. Zugang zu Medien
Kinder haben das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten. (Artikel 17)
8. Schutz der Privatsphäre und Würde
Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden. (Artikel 16)
9. Schutz im Krieg und auf der Flucht
Kinder haben das Recht, im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.(Artikel 22 und 38)
10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können. (Artikel 23)
Quellen
1 Unicef: Die UN-Kinderrechtskonvention. Regelwerk zum Schutz der Kinder weltweit.
Ein Projekt der Bewegung für Radikale Empathie in Kooperation mit O-Team e. V. Mit freundlicher Unterstützung des Kulturamts der Stadt Stuttgart und der Wüstenrot Stiftung.
Realisierungspartner:innen
Ein Projekt der Bewegung für Radikale Empathie in Kooperation mit O-Team e.V. Mit freundlicher Unterstützung des Kulturamts der Stadt Stuttgart und der Wüstenrot Stiftung.
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