Im Jahr 2007 wurde das Elterngeld eingeführt. Seitdem erhalten frischgebackene Eltern für bis zu 14 Monate etwa zwei Drittel ihres Lohns ersetzt, wenn sie in Elternzeit gehen. Dies gilt für alle, die mit einem Kind oder auch Adoptivkind zusammenleben, egal ob zusammen oder getrennt, verheiratet oder in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Um die vollen 14 Monate zu erhalten, müssen sich beide dafür entschieden, der zweite Elternteil für mindestens zwei Monate – eine Ausnahme sind Alleinerziehende. Das Elterngeld gibt nicht nur Müttern finanzielle Sicherheit, sondern hat auch einen Anreiz für Väter geschaffen, sich stärker an der Sorgearbeit für ihre kleinen Kinder zu beteiligen.
Mittlerweile nehmen 43 Prozent der Väter Elternzeit – in einigen Regionen in Baden-Württemberg sind es sogar bis zu 54 Prozent.1 Vor der Einführung des Elterngeldes waren es durchschnittlich etwa drei Prozent.2 Diese Entwicklung führt dazu, dass immer mehr Mütter früher wieder in den Beruf einsteigen. Je ausgewogener sich Paare die Elternzeit über die beiden „Partnermonate“ hinaus aufteilen, desto gleichberechtigter auch die Arbeitsteilung.3
Quellen
1 Anna Götze, Stephanie Bundel: „Auf dem Weg zu mehr Egalität? Die Entwicklung des Elterngeldbezugs von Vätern und Müttern in Baden-Württemberg“, in: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg, 2, 2021, S. 18.
2 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Bilanz zehn Jahre Elterngeld, 2016, S. 7.
3 Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (Hrsg.): 15 Jahre Elterngeld. Erfolge, aber noch Handlungsbedarf. Ein Blick auf partnerschaftliche Arbeitsteilung und Karrieren (= Bevölkerungsforschung Aktuell, 6), 2022.
Ein Projekt der Bewegung für Radikale Empathie in Kooperation mit O-Team e. V. Mit freundlicher Unterstützung des Kulturamts der Stadt Stuttgart und der Wüstenrot Stiftung.
Realisierungspartner:innen
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